Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat ab Zugang des Bescheids. Im Express-Verfahren prüfe ich Ihr Gutachten in 24–48 Stunden.
Gutachten-Check · Widerspruchsberatung

Ihr Pflegegutachten
auf dem Prüfstand.

Ich prüfe Ihr Gutachten des Medizinischen Dienstes auf Plausibilität, schätze die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs ein und unterstütze Sie auf Wunsch bis zum Widerspruchsschreiben.

Pflegesachverständiger seit 2001
Autor des Verbraucherzentrale-Ratgebers
7 Werktage Standard / 48 h Express
Das Pflegegutachten – Ratgeber 7. Auflage
Vom Autor des Standardratgebers
„Das Pflegegutachten" · Verbraucherzentrale NRW · 7. Auflage
Wann lohnt sich eine Prüfung?

In diesen Situationen hilft Ihnen mein Gutachten-Check

Pflegegrad zu niedrig eingestuft

Sie haben einen Pflegegrad bekommen, aber er passt aus Ihrer Sicht nicht zum tatsächlichen Pflegeaufwand.

Antrag ganz abgelehnt

Trotz offensichtlichem Hilfebedarf wurde der Antrag abgelehnt – die Begründung erscheint Ihnen nicht stimmig.

Modulbewertung nicht nachvollziehbar

Die Punktverteilung in den Bewertungsmodulen widerspricht Ihrem Eindruck vom Begutachtungstermin.

Unsicherheit vor dem Widerspruch

Sie überlegen, Widerspruch einzulegen, wissen aber nicht, ob Aussicht auf Erfolg besteht und wie Sie argumentieren sollen.

So funktioniert es

In fünf Schritten zum geprüften Gutachten

1

Bestellung

Sie wählen Ihr Paket und füllen ein kurzes Formular mit den wichtigsten Eckdaten aus.

2

Sicherer Upload-Link

Sie erhalten von mir einen verschlüsselten Upload-Link mit Passwort und die Rechnung.

3

Gutachten hochladen

Sie laden Ihr MD-Gutachten und den Bescheid sicher und passwortgeschützt hoch.

4

Fachliche Prüfung

Ich analysiere die Unterlagen, bewerte die Erfolgsaussicht und erstelle die schriftliche Einschätzung.

5

Lieferung

Sie erhalten die Einschätzung als PDF – je nach Paket plus Beratungsgespräch und Widerspruchsschreiben.

Drei Pakete

Wählen Sie den passenden Umfang

Je nachdem, ob Sie nur eine Einschätzung brauchen oder die Widerspruchsbegleitung gleich mit – Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie wollen.

Basis
Schriftliche Einschätzung
149 €
einmalig · inkl. USt. (sofern anwendbar)
  • Schriftliche Einschätzung als PDF (2–4 Seiten)
  • Plausibilitätsprüfung des MD-Gutachtens
  • Bewertung der Erfolgsaussicht eines Widerspruchs
  • Konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Gratis-Folgefrage per E-Mail (14 Tage)
  • Beratungsgespräch
  • Musterschreiben
Basis wählen
Standard
Einschätzung + Beratungsgespräch
229 €
einmalig · inkl. USt. (sofern anwendbar)
  • Alle Leistungen aus „Basis"
  • 30-Minuten-Gespräch (Telefon oder Video)
  • Persönliche Erläuterung der Einschätzung
  • Klärung Ihrer Rückfragen
  • Gratis-Folgefrage per E-Mail (14 Tage)
  • Musterschreiben
Standard wählen
Komfort
Einschätzung + Beratung + Widerspruchsentwurf
349 €
einmalig · inkl. USt. (sofern anwendbar)
  • Alle Leistungen aus „Standard"
  • Individualisierter Widerspruchsentwurf
  • Argumente und Bezugnahmen auf MD-Gutachten
  • Hinweise zur Versendung an die Pflegekasse
  • Gratis-Folgefrage per E-Mail (14 Tage)
Komfort wählen
Express-Bearbeitung +79 € – Sie haben es eilig? Im Express-Verfahren bearbeite ich Ihr Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden. Wählbar zu jedem Paket.
Stefan Palmowski – Pflegesachverständiger und Autor
Wer prüft Ihr Gutachten?

Ein Sachverständiger, der das System aus allen Perspektiven kennt.

Stefan Palmowski ist Diplom-Pflegewissenschaftler (FH), Gesundheits- und Krankenpfleger und seit 2001 als Sachverständiger für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI tätig. Als Autor des Verbraucherzentrale-Ratgebers „Das Pflegegutachten" – inzwischen in der 7. Auflage – kennt er die Bewertungsmodule des Medizinischen Dienstes aus dem Effeff.

Seine Erfahrung speist sich aus Tätigkeiten bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, der Bertelsmann Stiftung und heute an der Universität Witten/Herdecke. Als Patientenvertreter im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe kennt er das System auch von innen.

Dipl.-Pflegewissenschaftler (FH)  ·  Gesundheits- und Krankenpfleger
Sachverständiger für Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
Autor „Das Pflegegutachten" (Verbraucherzentrale NRW)
Ausführliches Profil →
Häufige Fragen

FAQ zum Gutachten-Check

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Wichtig: Es zählt das Zugangsdatum, nicht das Datum auf dem Bescheid. Wenn die Frist knapp wird, empfehle ich die Express-Bearbeitung in 24–48 Stunden – oder einen formlosen vorsorglichen Widerspruch ohne Begründung, den Sie später nachreichen können.

Ist mein Gutachten-Check ein offizielles Gegengutachten?

Nein. Mein Check ist eine fachliche Zweitmeinung zu Ihrem MD-Gutachten – keine amtliche Begutachtung. Er hilft Ihnen, die Qualität der vorliegenden Begutachtung einzuschätzen und einen aussichtsreichen Widerspruch vorzubereiten. Eine erneute amtliche Begutachtung erfolgt im Widerspruchsverfahren durch den Medizinischen Dienst selbst.

Was, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat?

Eine Erfolgsgarantie kann ich aus zwei Gründen nicht geben: Erstens entscheidet der Medizinische Dienst bzw. die Pflegekasse, nicht ich. Zweitens hängt das Ergebnis stark davon ab, wie sich der Pflegebedarf zwischen Erst- und Zweitbegutachtung darstellt. Mein Check zeigt Ihnen jedoch vorab, ob ein Widerspruch realistische Aussichten hat – das spart Ihnen Aufwand und Enttäuschungen, falls die Aussichten gering sind.

Wie sind meine Daten geschützt?

Pflegegutachten enthalten besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten. Deshalb arbeite ich konsequent mit verschlüsselten Upload-Links über einen DSGVO-konformen deutschen Cloud-Anbieter (IONOS HiDrive). Das Passwort erhalten Sie auf einem zweiten Weg (per SMS oder zweiter E-Mail). Nach 90 Tagen werden alle Unterlagen automatisch gelöscht. Details finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

Wie läuft die Bezahlung?

Privatpersonen zahlen per Vorkasse-Überweisung, sobald Sie Ihre Bestellbestätigung erhalten haben. Institutionelle Auftraggeber (Beratungsstellen, Vereine, Verbände) können auf Anfrage eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel erhalten – bitte im Bestellformular angeben.

Brauche ich für einen Widerspruch einen Anwalt?

Im Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse nicht zwingend. Ein Widerspruch kann von Ihnen selbst oder mit fachlicher Unterstützung wie meiner verfasst werden. Erst wenn Sie nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben wollen, ist anwaltliche Vertretung sinnvoll – das ist aber ein separater Schritt nach dem Widerspruchsverfahren.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Im Standard-Verfahren erhalten Sie Ihre Einschätzung innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen. Mit der Express-Option in 24–48 Stunden. Bei Bestellung auf einen Sonn- oder Feiertag verlängert sich die Express-Frist entsprechend auf den nächsten Werktag.

Die Widerspruchsfrist läuft.
Handeln Sie jetzt.

Je früher Sie Ihr Gutachten prüfen lassen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen für einen fundierten Widerspruch.

Jetzt prüfen lassen
Mein Pflegegrad 24 ist ein Angebot des Büros für Gesundheitskommunikation · Stefan Palmowski, Witten